Liebe Leser,
2018 bringt uns – um journalistisch leider zu gern und zu oft verwendete Floskeln einzusetzen – das „umstrittene“ Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Es bezieht sich auf soziale Medien und soll bewirken, dass „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ durch die in der Regel privaten Betreiber dieser Medien binnen 24 Stunden nach Beschwerdeeingang zu löschen sind. Ist die Offensichtlichkeit nicht gegeben, stehen den Betreibern sieben Tage zur Verfügung. Danach drohen Bußgelder in Millionenhöhe.
Klingt gut und ist vor allem gut gemeint. Aber gut gemeint ist eben nicht immer gut getan. Wie auch immer, nun ist es da. Man wird sehen.
Die mittlerweile seit langem etablierte Praxis im Netz (Stichwort „Neuland“) lässt Zweifel aufkommen.
Als Verfasser solcher Inhalte sollte man sich – ob nun mit oder ohne NetzDG – gewärtig sein, dass das Netz nichts vergisst. Einmal bekannt gewordene Inhalte werden in der Regel durch interessierte „Netizens“, also Bürger, die sich im Netz bewegen, sofort kopiert. In vielen Fällen ist die Authentizität weiterhin gegeben und nachvollziehbar. Es gibt dafür sehr hilfreiche „Tools“, Werkzeuge also.
Manche Leute z.B. können sich ob ihrer Dummheit und Überheblichkeit nicht ausmalen, was sie sich selbst mit unbedachten Äußerungen für Schäden beibringen können.
Nimrod sagte dazu einmal: „Je größer das Geweih, desto lauter das Geblöke.“
Eine alte Volksweisheit lautet: „Wer sich mit Unrat abgibt, wird selbst schmutzig.“
Also liebe Leser, lasst euch beim Bewegen im Netz nicht hinreißen, denkt lieber dreimal nach, bevor ihr Texte veröffentlicht, die euch später leid tun. Und springt nicht über jeden Stock, der euch hingehalten wird. Ihr könntet stolpern.
In diesem Sinne ein Gesundes, Frohes und Erfolgreiches 2018