Liebe Leser, 2018 bringt uns – um journalistisch leider zu gern und zu oft verwendete Floskeln einzusetzen – das „umstrittene“ Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Es bezieht sich auf soziale Medien und soll bewirken, dass „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ durch die in der Regel privaten Betreiber dieser Medien binnen 24 Stunden nach Beschwerdeeingang zu löschen sind. Ist die Offensichtlichkeit nicht …