Ihr Kommentar, Herr Kalla, ist leider völlig am Thema vorbei. Ich bin schockiert, dass Sie hier nur den Rauswurf thematisieren, ohne die Vorgeschichte zu beschreiben!
Was war denn wirklich passiert? Zu einem Zeitpunkt, da die Stimmung sowieso schon aufgewühlt war, kommt ein Zwischenruf von Herrn Berger (so habe ich es wahrgenommen). Und der Bürgermeister hat – wie es als Leiter der Stadtratssitzung seine Aufgabe und sein Recht ist – eine Verwarnung ausgesprochen. Sofort ein weiterer Zwischenruf, also auch eine weitere Verwarnung. Stille? Fehlanzeige, es kommt der nächste Zwischenruf. Logisches Ergebnis: der Bürgermeister verweist den Zwischenrufer des Saales. Diesem Verweis kommt Herr Berger aber nicht nach, sondern er wird ausfallend „Sie können mich mal gerne haben“.
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Haben wir nicht alle in der Schule, auf dem Fußballplatz, in der Armee gelernt „Der Veranstaltungsleiter hat Recht. Ich kann mich zwar im Nachgang beschweren, aber in diesem Moment habe ich der Anweisung Folge zu leisten – oder mit den Folgen zu leben.“
Scheinbar ist diese Lebenserfahrung an Herrn Berger vorbei gegangen.
Herr Kalla, der Leser einer Tageszeitung möchte umfassend informiert werden, nicht nur die Auszüge erfahren, die dem Schreiber genehm sind!
Da fällt mir doch eine schöne Quelle ein. Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt dazu folgendes:
»Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt. Wer Propaganda betreibt, möchte nicht diskutieren und mit Argumenten überzeugen, sondern mit allen Tricks die Emotionen und das Verhalten der Menschen beeinflussen, …«
http://www.bpb.de/gesellschaft/medien/krieg-in-den-medien/130697/was-ist-propaganda
Matthias Schmitz hat mit seinem Kommentar sehr schön die wesentlichen Fakten zusammengefasst. Dennoch möchte ich noch einige Gedanken hinzufügen.
Die Pressefreiheit ist zu Recht ein hoch geschütztes Gut. Was man dabei aber nicht vergessen darf, aus Rechten ergeben sich immer auch Verpflichtungen. Zum Beispiel umfassend und den Sinn der Veranstaltung wiedergebend zu berichten. Beides habe ich leider vermisst. Zum Rauswurf selbst bleibt mir nur anzumerken: Natürlich habe ich in Hausherrenmanier gehandelt. In diesem Fall bin ich nun mal der Hausherr und es wird von mir erwartet, dass ich die Geschäftsordnung durchsetze. Kommunalordnung, Hauptsatzung und Geschäftsordnung sind nicht zuletzt Werkzeuge, um die Rechte der demokratisch gewählten Volksvertreter (Stadträte, Bürgermeister) zu sichern.
Wir treffen uns nicht zu einer Talkshow, sondern um richtungsweisende Entscheidungen zur Entwicklung der Stadt zu treffen.
Es gibt nur einen Tagesordnungspunkt mit Rederecht der Gäste, nämlich die „Fragestunde für Bürger und Stadträte“, soweit der Stadtrat nichts anderes beschließt.
Die Vertreter der Presse gehören zu den Gästen.
Wenngleich diese hier und da Sonderrechte eingeräumt bekommen, so müssen sie doch wissen, dass sie genau wie ein Rettungssanitäter – der Sondersignale nutzen darf – doch für ihr Handeln verantwortlich sind.
Die Sonderrechte für einen Pressevertreter enden nach mehrmaligen Ordnungsruf und der Aufforderung, die Sitzung nicht zu stören. Herrn Bergers Ausruf „Sie können mich mal“ ist nun nicht gerade dazu angetan, dessen Bereitschaft kundzutun, sich an die Geschäftsordnung zu halten, sondern bringt das Gegenteil zum Ausdruck.
Für mich darf ich also festhalten, dass ich die gesetzlichen Vorschriften weiter gegen jeden Störer durchsetzen werde.
Danke Herr Hempel,
klare Worte auf rechtlicher Grundlage. Bitte die Öffentlichkeit mit klarer Ansage informieren, die OTZ wird es nicht tun!